Kompass 4 weiter umstritten

Kompass 4 weiter umstritten

Drei Pfeile auf dem Boden, die in verschiedene Richtungen zeigen.Während das Verwaltungsgericht Karlsruhe Anfang März noch zwei Anträge von Viertklässlerinnen einer Waldorfschule in Pforzheim abgelehnt hatten, hat nun das Verwaltungsgericht Sigmaringen einem Eilantrag eines unzufriedenen Viertklässlers teilweise stattgegeben. Hintergrund der Verfahren ist, dass das Schulgesetz, das die gesetzliche Grundlage für "Kompass 4" enthält, erst Anfang Februar 2025 in Kraft trat, während die Tests bereits im November 2024 geschrieben wurden.

Das Verwaltungsgericht in Karlsruhe hatte im März argumentiert, dass im Fall von Kompass 4 zwar eine "unechte Rückwirkung" vorliege, dass man jedoch davon ausgehen könne, dass die Leistungen sich nicht grundsätzlich geändert hätten, wenn die Schülerinnen um die neue Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung gewusst hätten. Hinzu kam in den beiden Fällen, dass es sich um Schülerinnen einer Waldorfschule handelte, die keine verbindlichen Grundschulempfehlungen aussprechen dürfen. Außerdem wurde bemängelt, dass die Klage bereits eingereicht wurde, bevor die Schülerinnen mit ihrer Grundschulempfehlung überhaupt versucht hätten, sich bei einer weiterführenden Schule anzumelden.

Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat im jetzt entschiedenen Verfahren einen formaleren Weg beschritten und geurteilt, der Kompass-4-Test sei "nicht ordnungsgemäß" durchgeführt worden, da die gesetzliche Grundlage gefehlt habe. Was das nun für das Kompass-4-Verfahren von 2024 und überhaupt für die Zukunft dieses Leistungstests bedeutet, ist noch unklar. Beide angesprochenen Entscheidungen sind bisher noch nicht rechtskräftig.

Weitere Informationen zu Kompass 4 finden Sie auf der Seite des IBBW.

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